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BAG, 19.12.1979 - 4 AZR 901/77 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Übernahme des Arbeitsverhältnisses - Entleiherfirma - Leiharbeitnehmer - Vertragsfreiheit - Arbeitsbedingungen des fingierten Arbeitsverhältnisses
Verfahrensgang
- LAG Hamm, 15.08.1977 - 10 Sa 510/77
- BAG, 19.12.1979 - 4 AZR 901/77
Papierfundstellen
- BB 1980, 1377
- DB 1980, 883
Wird zitiert von ... (2)
- BAG, 18.02.2003 - 3 AZR 160/02
Betriebliche Altersversorgung bei vermuteter Arbeitsvermittlung/unerlaubter …
Der Vierte Senat des Bundesarbeitsgerichts hat in einem Urteil vom 19. Dezember 1979 (- 4 AZR 901/77 - AP AÜG § 10 Nr. 1 = EzA AÜG § 10 Nr. 2) angenommen, soweit zwingende gesetzliche oder kollektive Vorschriften dem nicht entgegenstünden, bleibe es den Arbeitsvertragsparteien grundsätzlich unbenommen, die einzelnen Arbeitsbedingungen des fingierten Arbeitsverhältnisses neu zu regeln oder überhaupt einen neuen Arbeitsvertrag abzuschließen. - LAG Nürnberg, 21.12.2010 - 6 Sa 24/09
Berechnung der Betriebsrente - Vereinbarung eines bestimmten zurückliegenden …
Die Berufungskammer folgt dem Bundesarbeitsgericht darin, dass es den Parteien eines nach den Bestimmungen des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes fingierten Arbeitsverhältnisses möglich ist, ihre Rechtsbeziehungen im Wege eines neuen Vertrages neu und abweichend zu regeln (BAG vom 19.12.1979, 4 AZR 901/77).